FAQ


Alles, was Sie über «zackstark» wissen müssen. Hier gibt’s die Antworten. Kompakt und klipp & klar.

Was ist «zackstark»?

«zackstark – nikotinfrei durch die Lehre» ist ein Nikotinpräventionsprojekt für Betriebe. Es motiviert Lernende, nikotinfrei zu bleiben. Die teilnehmenden Lernenden sind über die gesamte Lehrzeit beim Projekt dabei. 

Wie funktioniert das Projekt «zackstark»?

Die Lernenden unterzeichnen einen Vertrag, in welchem Sie sich verpflichten während der gesamten Lehrzeit (Freizeit-, Schule – und Arbeitszeit) nikotinfrei zu bleiben. Die Berufsbildner:innen begleiten und motivieren die Jugendlichen dabei. Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, bei Vertragseinhaltung die vereinbarte Belohnung zu überreichen. 

Wer ist verantwortlich für das Projekt «zackstark»?

«zackstark» wurde 2017 im Kanton Aargau lanciert. Seit 2025 liegt die nationale Projektleitung bei der Lungenliga Schweiz. Kantonale Fachorganisationen sind für die Umsetzung in den teilnehmenden Kantonen zuständig.

Warum sollte ein Betrieb beim Projekt «zackstark» mitmachen?

  • Imagegewinn als gesundheitsbewusster Ausbildungsbetrieb 
  • Kunden fühlen sich nicht durch Rauch o.ä. belästigt – höhere Kundenzufriedenheit 
  • Lernende erfüllen eine Vorbildfunktion – Motivation für andere Mitarbeitende 
  • Bessere Gesundheit – weniger Krankheitsausfälle und höhere Produktivität 
  • Weniger Arbeitsabwesenheit durch Rauchpausen

Kann jeder Betrieb in der Schweiz beim Projekt «zackstark» mitmachen?

Ja. Jeder Lehrbetrieb in der Schweiz kann teilnehmen. Betriebe mit Standort ausserhalb der teilnehmenden Kantone müssen jedoch das jährliche zackstark-Geschenk für ihre Lernenden einkaufen.

Darf ich alle meine Lernenden bei «zackstark» anmelden?

Selbstverständlich dürfen Sie alle Ihre Lernenden aus allen Lehrjahren, welche nikotinfrei durch’s Lehrjahr gehen möchten, beim Projekt anmelden. Lernende, welche Nikotin konsumieren, können Sie damit vielleicht auch zu einem Nikotinstopp und damit auch zur Teilnahme motivieren. Auch Lernende, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme bereits in einem höheren Lehrjahr sind, sowie junge Praktikant:innen sind ebenso willkommen beim Projekt.

Wie ist das Projekt «zackstark» zeitlich gegliedert?

  • Sie dürfen sich und Ihre Lernenden jederzeit für das Projekt anmelden
  • Im Herbst versenden wir an alle Lernenden ein Quiz mit einer anschliessenden Verlosung.
  • Jeweils im Januar erhalten alle Lernenden als Motivationsschub ein Januargeschenk. 
  • Jeweils im August oder gemäss Vereinbarung übergeben Sie die vereinbarte Belohnung den Lernenden, sofern sie nikotinfrei sind.

Warum soll ich meine Lernenden beim Projekt «zackstark» anmelden?

Der Vertrag schützt die Jugendlichen und stärkt sie darin, weiterhin nikotinfrei zu bleiben. Wer mit 20 Jahren nicht raucht, beginnt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr. 

Wie melde ich meine Lernenden an?

  • Hier können Sie Ihren Betrieb registrieren. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben (via Link im Mail), erhalten Sie Zugang zu Ihrem Profil, wo Sie Ihre Lernenden eintragen können.
  • Bei Fragen und Unterstützung melden Sie sich bei der kantonalen Fachstelle. 

Was ist meine Aufgabe als Berufsbildner:in?

Sie übernehmen die wichtigste Rolle: Sie überzeugen die Entscheidungsträger im Betrieb vom Projekt und motivieren die Lernenden zur Projektteilnahme. Danach sind Sie in der wichtigen Rolle des Coaches, dazu kann ein regelmässiges Gespräch genauso gehören wie ein sporadisches Nachfragen, wie es mit der Nikotinfreiheit läuft.
Am Ende des Lehrjahres oder nach Vereinbarung übergeben Sie den Lernenden die vereinbarte Belohnung. Lernende, welche die Lehre abgeschlossen haben oder nicht mehr nikotinfrei sind, müssen online abgemeldet werden.

Wie funktioniert die Belohnung – wann soll diese abgegeben werden?

Alle erfolgreichen Projektteilnehmenden erhalten von ihrem Lehrbetrieb eine Belohnung. Dabei muss die Belohnungsart und das Belohnungssystem vom Betrieb anfangs Lehrjahr festgelegt werden.

Belohnungsarten, davon ist eine auszuwählen*:

  • reiner Geldbetrag – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
  • Gutschein(e) – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
  • zusätzliche Ferientage – mindestens 2 Tage pro Jahr
  • Andere – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr

*Es können auch mehrere Belohnungsarten kombiniert werden.

Belohnungssystem:

  • jährliche Zahlung (bevorzugte Variante)
  • Zahlung bei Lehrabschluss
  • Andere Möglichkeiten

Müssen die Lernenden zwangsläufig eine Belohnung erhalten?

Ja! Die Belohnung schafft für die Lernenden einen Anreiz zur Projektteilnahme. Zudem bestätigt die Auszahlung der Belohnung die Ernsthaftigkeit des Projekts und das Commitment des Betriebs – die Gesundheit hat einen Wert, deren Erhalt einen Einsatz erfordert.

Ist die Belohnung AHV-pflichtig?

Eine «zackstark»-Belohnung ist eine «Anerkennung» und nicht Bestandteil des Lohnes. Eine Anerkennung ist erst AHV-pflichtig, wenn sie CHF 500 pro Jahr übersteigt. Das heisst, die Betriebe, die ihre Belohnung jährlich auszahlen, müssen keinen AHV-Beitrag berücksichtigen. Bei Betrieben die Ende Lehre den Lernenden einen Betrag über 500 CHF auszahlen, ist Vorsicht geboten. Dieser Betrag ist AHV-pflichtig.

Wie unterstützt zackstark die teilnehmenden Betriebe?

Projekterinnerungen: Alle zackstark-Verantwortlichen erhalten viermal pro Jahr einen Newsletter bezüglich Vorgehen und Stand des Projekts.

Januargeschenk: Alle teilnehmenden Lernenden erhalten jährlich ein Januargeschenk, um die Motivation und das Durchhaltevermögen zu belohnen.

Administrative Unterstützung: Bei Schwierigkeiten oder sonstigen Anliegen können sich die zackstark-Verantwortlichen jederzeit melden.

Workshops für Lernende: Es besteht die Möglichkeit Workshops für die Lernenden zu buchen.

Weitere kantonale Angebote: Je nach Kanton können weitere Angebote durchgeführt werden. Informieren Sie sich auf der kantonalen Website von zackstark oder direkt bei der kantonalen Fachperson.

Kann ein:e Lernende:r, der:die im Moment Nikotin konsumiert, beim Projekt mitmachen?

Ja, der:die Lernende kann einen Rauchstopp/Nikotinstopp machen und beim Projekt teilnehmen. Als Hilfe empfehlen wir den Jugendlichen sich bei der Lungenliga zu melden oder die Webseite www.feel-ok.ch/rauchen -> Rauchstopp-Programm zu nutzen

Ein:e Lernende:r hat mit dem Nikotinkonsum begonnen. Was muss ich als Berufsbildner:in tun?

Die Vereinbarung muss aufgelöst werden. Melden Sie sich auf der Webseite mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihren Lernenden ab mit der Begründung „Nikotinkonsum“.
Die Lungenliga stellt Ihnen zudem gerne diverse Broschüren und Infomaterialen für Ihre:n Lernende:n zur Verfügung. Als Rauchstopphilfe empfehlen wir den Jugendlichen zudem die Webseite www.feel-ok.ch/rauchen -> Rauchstopp-Programm. Für weiterführende Beratung und Unterstützung steht Ihnen die Lungenliga gerne zur Seite.

Ein:e Lernende:r hat die Lehre abgebrochen. Was muss ich jetzt tun?

Die Vereinbarung muss aufgelöst werden. Melden Sie sich auf der Webseite mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihre:n Lernende:n ab mit der Begründung „Lehrvertrag vorzeitig aufgelöst“.

Ein:e Lernende:r hat die Lehre abgeschlossen. Was muss ich jetzt tun?

Melden Sie sich auf der Webseite mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihre:n Lernende:n ab mit der Begründung „Lehre abgeschlossen“.

Wechsel der betriebsinternen, für das Projekt zuständigen Person. Was ist zu tun?

Melden Sie sich auf der Webseite mit Ihrem Betriebslogin an. Ändern Sie unter „Betriebsdaten“ die Angaben, welche geändert haben (Name, E-Mail-Adresse, Telefon). Ab sofort kann sich Ihr:e Nachfolger:in mit der eigenen Emailadresse einloggen und die Bearbeitung übernehmen.

Betriebsanmeldung

Melden Sie hier Ihren Betrieb an

Sie haben bereits einen Account? Hier anmelden

Error: Contact form not found.